Leuchmittelverbote - energetische Beleuchtungssanierung
Leuchtmittelverbote – Ausphasung Leuchmittel
Infolge Revision der EnEV (Energie Effizienz Verordnung) werden ab 2019 neue Energieeffizienzklassen für Elektrogeräte, Lichtquellen, Fahrzeuge und Gebäude gefordert. Dies hat zur Folge, dass verschiedene Leuchtmittel bis 2023 stufenweise verboten werden und nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.
Ein Umstieg auf LED wird somit vorausgesetzt.
- https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/effizienz/energieetiketten-und-effizienzanforderungen/lampen.html
- 6304-Faktenblatt-Energieetikette_fuer_Lichtquellen-DE
- 8978-2021.04.01_BFE_Vollzugshilfe_EnEV_DE
- https://slg.ch/ausphasung-leuchtmittel-gemaess-der-rohs-2-eu-richtlinie-2011-65-eu/
Bild Quelle: https://www.fluora.ch/fluora/blog/artikel?p=604a09ce694e7ed105f3f2f3
Energiestrategie 2050 – die Zukunft mit LED Beleuchtung
In der Schweiz sind Massnahmen der Energiestrategie 2050 auch im Bereich der Beleuchtung eingebettet. Für Lampen und Leuchten bedeutet dies auch die Übernahme der Ökodesign-Verordnung der Europäischen Union (EU) 2019/2020 ab dem 1. September 2021. Diese beinhaltet einen stufenweisen Ersatz energieintensiver Halogen-, Kompaktleuchtstoff-, Leuchtstofflampen und deren Ersatz durch LED-Technik. Herkömmliche Leuchtmittel dürfen künftig nicht mehr verkauft und in Umlauf gebracht werden.
Ausphasung von Leuchmittel
Bild Quelle: https://slg.ch/ausphasungsplan/
Beleuchtungsersatz und Fördermittel
Für den Beleuchtungsersatz stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Pro Sanierungs-Projekt darf in der Regel max. ein Fördergesuche eingereicht werden. Je nach Gesuchsstelle sind unterschiedliche Grundlagen zu liefern, die zur Projektübersicht und Prüfung der Energieeffizienz Ziele notwendig sind.
Wichtig: Die Fördergesuche sind immer vorgängig der Förderinstanz zur Bewilligung oder Kenntnisnahme einzureichen. Nachträglich eingereichte Fördergesuche nach erfolgter Beleuchtungssanierung werden nicht akzeptiert.
Nachfolgende Links geben eine Übersicht über die möglichen Förderstellen und Förderprogramme:
Öffentliche Bauten
Strassen
Kommunale & Kantonale Fördermittel
https://www.energiefranken.ch/de
Bundesamt für Energie Förderprogramme
Beleuchtungsersatz – Die Planung ist das A und O
Ersetzt man seine Beleuchtung, gilt es verschiedene Kriterien neu zu beurteilen, denn ein 1:1-Ersatz ist häufig nicht möglich. Bestehende Standorte und Einlagen können wegen anderen Dimension der Leuchten und neuen Licht- und Raumanforderungen nicht übernommen werden. Parallel dazu gilt es auch die Lichtsteuerung zu überdenken. Denn vielerorts fehlt noch die Gebäudeautomation. Mit ihr lässt sich jede Lampe bedarfsgerecht schalten – abhängig von Bewegung, Präsenz und Helligkeit.
Die Planung ist das A und O für einen reibungslosen Beleuchtungsersatz.
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- bedürfnis- & bedarfsorientierte Planung
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Unsere Dienstleistungen
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- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Beleuchtungsberechnung und Visualisierung in 3D
- Bauleitung und Qualitätssicherung
- Kostenkontrolle
- Koordination der Subventionen
Benötigen sie Unterstützung in der Planung für ihre Beleuchtungssanierung, dann kontaktieren sie uns unverbindlich. Wir freuen uns ihnen Weiterzuhelfen.